Hier stellen wir Ihnen exemplarisch die Vorgehensweise bei einem Verkehrsunfall vor. Dies soll Ihnen helfen, in einer Notsituation richtig und schnell zu reagieren.
Nach einem Verkehrsunfall bedarf es eines klaren Kopfes, da wichtige Details zur Klärung der Schuldfrage nur unmittelbar danach ermittelt werden können. Das richtige Verhalten ist daher sehr wichtig. Unmittelbar danach sollten Sie:
- sofort anhalten
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
- Unfallstelle sichern (Warndreieck)
- Beweise sichern
- Ruhe bewahren
- bei Personenschäden Notruf verständigen
Wenn der erste Schock vorüber ist, kommt es zur Beweisaufnahme, dem wichtigsten Teil bei Unfällen ohne Personenschäden. Wichtige Beweise können nur unmittelbar nach dem Unfall gesichert werden. Da die Fahrbahn meist geräumt wird, sind die Fahrzeugpositionen von der häufig erst später eintreffenden Polizei nur schwer zu rekonstruieren. Wichtig ist daher stets, die richtige Ausrüstung mit sich zu führen.
Der Umgang mit dieser Ausrüstung sollte geübt sein! Dies gehört alles zu einer Unfallausrüstung:
- Formular “Europäischer Unfallbericht”
- Fotoapparat mit Blitzlicht
- helle Ölkreide
- Schreibblock mit Kugelschreiber
- 2 Meter-Maßband
- Warnweste
Generell ist Folgendes wichtig und sollte beachtet werden:
- nach Zeugen suchen
- Fotos aus allen Perspektiven machen
- Stand der Fahrzeuge einzeichnen
- Bremsspuren vermessen
- Unfallprotokoll ausfüllen
In Ihrem eigenen rechtlichen und finanziellen Interesse sollten Sie bei einem Unfall auch folgende Dinge strengstens beachten:
- kein Schuldanerkenntnis nach dem Unfall machen. Dieser Grundsatz gilt generell für jede Form des Unfalls. Denken Sie daran, dass Sie nach einem Unfall unter Schock stehen und unter Umständen die Situation nicht richtig beurteilen könnten.
- kommt es zu keiner Verständigung oder sogar zum Streitfall mit dem Unfallbeteiligten, ziehen Sie unbedingt die Polizei hinzu.
- bei Schuldbekenntnis des Gegners: sofortiges telefonisches Informieren der Versicherung des Gegners durch ihn selbst. Zur Bestätigung eigene Kontaktaufnahme zur gegnerischen Versicherung.
Sollte Ihr Unfallgegner Ansprüche gegen Sie geltend machen wollen, verständigen Sie umgehend Ihre Haftpflichtversicherung. Beachten Sie hierbei:
- verhandeln Sie nie direkt mit Ihrem Unfallgegner.
- Sein Anspruch richtet sich gegen Ihren Kfz-Haftpflicht-Versicherer.
- Vorsicht bei eigenen Regulierungszusagen.
Eine Schadensregulierung ist nicht ohne Tücken.
Das deutsche Schadensrecht ist mit einer Fülle von Urteilen und nur wenigen gesetzlichen Regeln gespickt, so das es ratsam einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.