Unsere Kanzleiphilosophie

 

Hohen Stellenwert messen wir dem Datenschutz bei. Alle Informationen und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt, wie dies die Berufsordnung der Rechtsanwälte vorschreibt.

 

Natürlich ist anwaltliche Beratung und Vertretung Vertrauenssache. Dies gilt für Sie genauso wie es für uns gilt.

 

Um Sie immer umfassend und im Interesse Ihrer Sache beraten und vertreten zu können, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Dies gilt vor allem bei der Klärung des genauen Sachverhaltes. Denn nur so sind wir in der Lage die für Sie besten Beurteilungen bezüglich der Erfolgsaussichten vorzunehmen.

 

Die Höhe der Gebühren für einen Rechtsstreit berechnen sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert. Dieser richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, welches Sie an der Sache haben. Bei Forderungssachen ist dies einfach. Fordern Sie z.B. von einem Gegner die Zahlung eines Betrages in Höhe von 200,00 €, ist dies der Streitwert, nach dem sich die Gebühren richten. In Bußgeld- oder Strafsachen z.B. gibt es vorgeschriebene Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sollten Sie eine genaue Aufstellung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Sollten Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein, wird diese nach Zusage der Übernahme der Kosten, unsere Kostenrechnung ausgleichen. Sofern Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese von Ihnen zu tragen, d. h. dass Sie diesen Betrag an uns zahlen müssen.

 

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.